Ziel der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) ist es unter anderem, Anwohner in Wohngebieten besser vor dem gesundheitsgefährdenden Feinstaub zu schützen, der beim Heizen entsteht und durch die Schornsteine austritt. Schornsteine müssen den Dachfirst daher künftig um mindestens 40 Zentimeter überragen.
Der Bundesrat hatte der Änderung bereits Mitte September 2021 zugestimmt. Veröffentlicht wurde die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ dann am 13. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt, in dem auch weitere Anforderungen zu finden sind. Laut Bundesumweltministerium sind ausschließlich neue Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als einem Megawatt von der Änderung betroffen.
Quellen und weitere Informationen: bmu.de/bgbl.de/deutsche-handwerks-zeitung.de
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