Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie, betont: „Leider wurde den Betroffenen dieses Mal im Vorfeld nicht die Möglichkeit gegeben, zum Bauvertragsrecht im BGB ihre Erkenntnisse und Anregungen einzubringen. Daher gehen wesentliche Vorschläge („Thesen“) an der Praxis vorbei. Probleme mit dem Einigungsgrundsatz sind uns nämlich nicht bekannt.“
Felix Pakleppa vom Zentralverband des Deutschen Baugewerbes kritisiert die geplanten Änderungen ebenfalls. Er betont, dass es nicht passt, „den gesetzlich vorgesehenen Einigungsversuch über eine Leistungsänderung und deren Bezahlung vor einer möglichen Änderungsanordnung zu streichen“. Auch sehen die beide Hauptgeschäftsführer eine Zumutung für Bauunternehmen. Diese müssten Änderungen auf eigene Kosten vorzunehmen, ohne über die Bezahlung informiert zu sein. Sie lehnen das Abrücken vom Grundsatz ‚Einigen statt Streiten‘ daher ab.
Quelle: bauindustrie.de
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