Kaufen Sie energieeffizient
Die Energiewerte Ihrer Immobilie sollten Sie kennen
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Der Energieausweis, der schon seit längerer Zeit für Gewerbe- und Wohngebäude verpflichtend ist, muss nun auch Angaben zu den Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes und damit zur Klimawirkung enthalten. Als Käufer haben Sie schon bei der ersten Besichtigung das Recht, eine Kopie des Energieausweises zu erhalten, der anhand verschiedener Punkte auch Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes gibt. Informieren Sie sich hier über die zwei Varianten für den Energieausweis:Der bedarfsbasierte Energieausweis
Dieser Ausweis stellt den generellen Energiebedarf ohne Berücksichtigung des individuellen Heizverhaltens dar. Er ist für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen vorgeschrieben, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet wurden und deren Modernisierungen nicht den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) entsprechen.